Behandlungsbedingungen
Absage von vereinbarten Stunden, Verspätungsregelung, ausgefallene Stunden
Da die psychotherapeutische Praxis als Bestellpraxis geführt wird und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum an reservierten Terminen durchgeführt werden, kann ein freigewordener Termin bei kurzfristigen Absagen oft nicht anderweitig besetzt werden.
Deshalb verpflichtet sich der Patient, bei Verhinderung eines vereinbarten Behandlungstermins den Termin so früh wie möglich, allerdings spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor dem Termin abzusagen (telefonisch oder per Email). Bei Absagen später als drei Tage vor dem Termin – egal aus welchen Gründen, auch bei Krankheit (oder anderen unverschuldeten Ursachen) – wird dem Patienten nach § 615 BGB eine Ausfallvergütung bei Vereinbarung einer Einzeltherapiestunde in Höhe von 55€ (+Porto), bei Vereinbarung einer Doppelstunde in Höhe von 110€ (+Porto) in Rechnung gestellt. Bei der Verhinderung bei einer Gruppentherapiesitzung wird ein Ausfallhonorar von 55€ (+Porto) fällig. Eine Erstattung dieser Ausfallvergütung durch den Kostenträger ist nicht möglich. Kann der Termin von Seiten der Therapeutin anders besetzt werden, muss keine Ausfallvergütung bezahlt werden. Diese Regelung gilt auch für Erstgesprächstermine bzw. Sprechstundentermine.
Anfragen zur Anträgen zur Feststellung einer Behinderung (GdB-Antrag)
Im Rahmen von diagnostischen Sprechstundenterminen können Anfragen zu Anträgen zur Feststellung einer Behinderung – sogenannte GdB-Anträge – nicht beantwortet werden. Sollten Sie uns gegenüber einem Versorgungsamt als Behandler angeben, können die Anfragen durch die Versorgungsämter nicht beantworten werden. Dies ist uns nur im Rahmen von laufenden Psychotherapien möglich.
Telematikinfrastruktur (TI) & ePa (elektronische Patientenakte)
Meine Praxis ist aufgrund der immensen Datenschutzunsicherheit NICHT an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden. Damit Ihre Patientendaten ausreichend geschützt sind, werden mir seit 01.01.2020 2,5% meines Honorars abgezogen. Daher ist eine Befüllung der ePa ist in meiner Praxis nicht möglich.